AGB
Für den Verkauf und die Lieferung der Waren durch die Firma Bäckerei Jürgen Otte sind diese Bedingungen Vertragsbestandteil. Bestätigungen des Käufers unter Hinweis auf eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen und sind rechtlich unerheblich, es gelten immer diese Verkaufs- und Lieferungsbedingungen, es sei denn die Wirksamkeit andere Allgemeiner Verkaufs- und Lieferungsbedingungen oder Änderungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen wird ausdrücklich schriftlich vereinbart. Im Zweifel ist eine Änderung unserer Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen nicht gewollt.
1. ALLE ANGEBOTE SIND FREIBLEIBEND.
Mit der Bestellung gibt der Besteller ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Kaufvertrages ab. Der Kaufvertrag kommt schriftlicher Bestätigung (Textform) der Firma Bäckerei Jürgen Otte oder durch Lieferung der Ware zustande.
2. PREISE
Die Preise ergeben sich aus der am Tag der Bestellung gültigen Preisliste. Änderungen bleiben vorbehalten.
3. HÖHERE GEWALT
Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unverschuldeter Beeinträchtigung unserer Lieferungsmöglichkeiten sind wir von der Lieferpflicht entbunden, ohne dass eine Schadensersatzpflicht besteht. Als Fälle höherer Gewalt gelten u.a. auch Transportbehinderungen, Betriebsstörungen, Verzögerungen der Rohstoffanlieferung, jede Form des Arbeitskampfes. Der Kunde kann die Bestellung widerrufen, wenn wir eine angemessen gesetzte Nachfrist nicht einhalten.
4. GEFAHRENÜBERGANG DIE GEFAHR GEHT ÜBER:
4.1 Bei vertragsgemäßer Anlieferung durch den Verkäufer bzw. dessen Erfüllungsgehilfen mit der Übergabe am Bestimmungsort (Lieferadresse).
4.2 Bei Abholung durch den Käufer durch Übergabe.
4.3. Bei Versendung der Waren an den vom Käufer angegeben Ort (Lieferadresse) bei Übergabe der Waren an das beauftragte Transportunternehmen, § 477 BGB.
4.4. Bei Eintritt des Annahmeverzuges gem. Ziff. 5.
5. ANNAHMEVERZUG
5.1. Befindet sich der Käufer im aus vom ihm zu vertretenden Gründen im Annahmeverzug und nimmt die Ware trotz Setzung einer Nachfrist von längstens 14 Tagen nicht ab, hat der Verkäufer das Recht vom Vertrag zurücktreten. Der Käufer hat dem Verkäufer, den durch den Rücktritt entstandenen Schaden nach den gesetzlichen Vorschriften zu ersetzen.
5.2. Die Höhe des Schadens beträgt pauschal, d.h. ohne weiteren Nachweis 25 % des vertraglichen Nettopreises der Waren. Dem Käufer ist es unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen; für alle Tatsachen ist er darlegungs- und beweispflichtig. Dem Verkäufer ist es unbenommen einen höheren Schadenersatz zu fordern.
6. LIEFERUNG / SCHADENERSATZ
6.1. Vertragliche Liefertermine sind – insoweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist - unverbindlich.
6.2. Wird die Vertragserfüllung durch den Verkäufer aus Gründen, die er nicht zu vertretene hat, insbes. bei höherer Gewalt unmöglich, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.
6.3. Schadensersatzansprüche des Käufers (insbes. bei Rücktritt durch den Verkäufer) sind ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Verkäufers bzw. seiner Erfüllungsgehilfen.
7. NACHERFÜLLUNG
7.1. Der Kunde hat die Ware sofort nach Empfang in angemessenem Umfang auf die vertragsgemäße Liefermenge und Qualität zu überprüfen. Beanstandungen sind unverzüglich nach ihrer Feststellung zu rügen, spätestens innerhalb von 2 Tagen schriftlich (Textform). Die schuldhafte Versäumung der Frist geht zu Lasten des Käufers.
7.2. Die Ware ist bis zu einer Nachprüfung sachgemäß zu lagern und zu behandeln. Der Verkäufer hat das Recht in Erfüllung seiner kaufrechtlichen Nacherfüllungsverpflichtungen, die Ware mangelfrei nachzuliefern.
7.3. Der Käufer hat das Recht den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Ersatzlieferung des Verkäufers unmöglich ist oder misslingt, oder der der Verkäufer die Ersatzlieferung verweigert oder unangemessen schuldhaft verzögert.
7.4. Sind wir nicht Hersteller der gelieferten Ware, können Ansprüche aus Gewährleistung gegen uns nur in dem Umfang erhoben werden, in dem der Hersteller uns gegenüber haftet. Für zugesicherte Eigenschaften gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
8. EIGENTUMSVORBEHALT
Eigentumsvorbehalt machen wir geltend für die von uns gelieferten Waren bis zur Erfüllung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung, die uns gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen. Die Einstellung einzelner Forderungen sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berühren diesen Vorbehalt nicht. Nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs darf die Verfügung über die Ware erfolgen. Die daraus entstehenden Forderungen gegen Dritte werden sicherheitshalber an uns abgetreten. Sobald von uns Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend gemacht werden, hat der Kunde uns gegenüber offen zu legen, an welche Abnehmer die Ware weiterveräußert wird und in welcher Höhe Forderungen aus der Weiterveräußerung entstehen. Bei Weiterverkauf gegen Barzahlung tritt der Erlös unmittelbar an die Stelle der Ware, wobei die Übergabe des Erlöses unverzüglich zu erfolgen hat. Pfändungen und sonstige Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sind uns sofort zu melden. Ausgeschlossen sind Einreden und Einwendungen gegen den uns zustehenden Herausgabeanspruch oder die uns hiernach abgetretenen Forderungen. Wir sind unwiderruflich berechtigt, das Warenlager des Kunden selbst oder durch Bevollmächtigte zur Feststellung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu betreten. Wir verpflichten uns, die bestehende Sicherung nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernde Forderung um 20 % übersteigt. Für den Fall der Insolvenz des Kunden wird vereinbart, dass sämtliche bestellten Sicherheiten auch für den Fall gelten, dass der Insolvenzverwalter sein Wahlrecht nach § 103 InsO ausübt und die Erfüllung des Vertrages wählt. Daher können von uns der ursprünglich vereinbarte Eigentumsvorbehalt oder andere bestellte Sicherheiten auch in dem Fall geltend gemacht werden, dass die im Rahmen des Wahlrechts vom Insolvenzverwalter ursprünglich gewählte Erfüllung des Vertrages fehlschlägt. Vorliegende Klausel ist bei Änderung der Gesetzes- und Rechtslage entsprechend dem wirtschaftlichen oben genannten Zweck auszulegen und erforderlichenfalls anzupassen.
9. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
9.1. Die Zahlung des Kaufpreises (vereinbartes Entgelt zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.) ist - sofern nichts anderes vereinbart - sofort nach Erhalt der Rechnung, ohne Abzug, in bar oder durch Überweisung/Bankeinzug vorzunehmen.
9.2. Die Annahme von Akzepten und Kundenwechseln behalten wir uns für jeden Fall vor. Wechsel, Schecks und Banklastschriften gelten erst nach ihrer Einlösung und Gutschrift auf unserem Bankkonto als Zahlung, Diskontspesen und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
9.3. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit seine Gegenforderung unbestritten und rechtskräftig festgestellt ist. Die Ausübung des Zurückbehaltungsrecht für Forderungen aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsbeziehung ist ausgeschlossen.
9.4. Bei Zahlung nach vereinbartem Zahlungsziel tritt ohne weitere Mahnung Verzug ein.
9.5. Werden nach Vertragsschluss dem Verkäufer Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers mindern, insbes. im Falle einer drohenden Insolvenz des Käufers, ist der Verkäufer berechtigt vom Liefervertrag zurücktreten.
10. NICHTIGKEITSKLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarung zwischen uns und unserem Kunden unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt; die übrigen Bestimmungen sind vielmehr unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes auszulegen, der mit der unwirksamen bzw. anfechtbaren Bestimmung verfolgt wurde.
11. ERFÜLLUNGSORT
Gerichtsstand Erfüllungsort für alle Zahlungen ist Dresden. Im Verhältnis zu Vollkaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand Dresden. Im Übrigen gilt dies für Ansprüche, die gegen einen Kunden geltend gemacht werden, der nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des ZPO verlegt oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der gerichtlichen Geltendmachung unserer Ansprüche nicht bekannt ist. Die Beziehungen zwischen dem Kunden und uns unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland; dies gilt für alle vertraglichen, außervertraglichen und nichtvertraglichen Ansprüche, soweit zwingendes nationales oder internationales Recht nicht entgegensteht.